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   BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68   

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https://dejure.org/1969,7424
BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68 (https://dejure.org/1969,7424)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1969 - 4 StR 509/68 (https://dejure.org/1969,7424)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1969 - 4 StR 509/68 (https://dejure.org/1969,7424)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung als Mittäter eines Raubes - Unterstellung einer Tatsache als wahr - Beweis der erheblichen Trunkenheit bei Tatbegehung - Beschränkung in der Zurechnungsfähigkeit bei Tatbegehung - Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis - Schutzbereich eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein

    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Falls sie nicht wie Schaufenster in die Außenwände des Gebäudes eingelassen, sondern nur an ihnen befestigt oder besonders aufgestellt waren, waren sie aber jedenfalls augenscheinlich auch dazu bestimmt, von Menschen, nämlich den Dekorateuren, betreten zu werden, also umschlossene Räume im Sinne der Vorschrift (vgl. BGHSt 1, 158, 163 [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51]; Urteil des Senats vom 19. Mai 1962 - 4 StR 138/61).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Nun handelt es sich hierbei zum Teil zwar um Umstände, vor allem, soweit sie das planmäßige Vorgehen zum Inhalt haben (vgl. BGHSt 1, 384, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]; BGH GA 1955, 269), die jeder für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert für die volle Zurechnungsfähigkeit des Täters haben mögen.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Sie ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen sich der Täter als ungeeignet zum verkehrssicheren Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat; auch eine allgemeine charakterliche Unzuverlässigkeit kann sie zur Sicherung der Allgemeinheit vor weiterer erheblicher Gefährdung durch den Täter notwendig machen (vgl. BGHSt 5, 179).
  • BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65

    Kirchendiebstahl, Diebstahl und Hehlerei - Begriff "dem Gottesdienst gewidmeter"

    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Dieser ist dagegen nicht gehalten, aus der Wahrunterstellung auch dieselben Schlüsse wie der Angeklagte und sein Verteidiger zu ziehen (vgl. OGHSt 1, 208, 212; BGH Urteil vom 3. Mai 1966 - 1 StR 506/65).
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Nun ist allerdings für die Auslegung von Beweisanträgen nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend (BGH NJW 1951, 368; BGH NJW 1959, 396; Urteil des Senats vom 1. Oktober 1965 - 4 StR 423/65).
  • BGH, 23.09.1960 - 4 StR 344/60
    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Der Diebstahl "aus einem Gebäude" setzt voraus, daß die Schaukästen nach Art eines Schaufensters (Fälle II 6 und 8 der Urteilsgründe) ganz oder überwiegend in den Umfassungsmauern eingelassen waren, so daß sie als wesentliche Bestandteile des Gebäudes anzusehen sind (vgl. BGHSt 15, 134, 135 [BGH 23.09.1960 - 4 StR 344/60]; Urteil des Senats vom 30. September 1966 - 4 StR 281/66).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 105/63

    Einordnung des Einbruchs in einen Schaukasten als Einbruchsdiebstahl -

    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Die bloße Befestigung der Schaukästen an einer Wand des Gebäudes reicht dazu ebensowenig aus wie die gesonderte Aufstellung im Innern des Geschäftseingangs; denn dieser gehört nicht zum Schutzbereich des Gebäudes im Sinne der Vorschrift (vgl. BGH LM Nr. 12 zu § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Urteil des Senats vom 19. April 1963 - 4 StR 105/63).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 167/66

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Beeinträchtigung einer

    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Die Strafkammer war jedoch rechtlich nicht gehindert, aus einer Gesamtwürdigung aller erwähnten Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Widerlegung des behaupteten Alkoholgenusses unmittelbar vor der Tat und den übrigen von ihr getroffenen Feststellungen die Überzeugung zu gewinnen, der Angeklagte habe jedenfalls nicht soviel an Alkohol zu sich genommen, daß seine Zurechnungsfähigkeit bei Begehung des Raubes erheblich beeinträchtigt gewesen sei (vgl. Urteil des Senats vom 10. Juni 1966 - 4 StR 167/66).
  • BGH, 30.09.1966 - 4 StR 281/66

    Bedeutsamkeit des Einbaus bzw. Nichteinbaus von Schaukästen in ein Mauerwerk für

    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Der Diebstahl "aus einem Gebäude" setzt voraus, daß die Schaukästen nach Art eines Schaufensters (Fälle II 6 und 8 der Urteilsgründe) ganz oder überwiegend in den Umfassungsmauern eingelassen waren, so daß sie als wesentliche Bestandteile des Gebäudes anzusehen sind (vgl. BGHSt 15, 134, 135 [BGH 23.09.1960 - 4 StR 344/60]; Urteil des Senats vom 30. September 1966 - 4 StR 281/66).
  • BGH, 19.05.1961 - 4 StR 138/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68
    Falls sie nicht wie Schaufenster in die Außenwände des Gebäudes eingelassen, sondern nur an ihnen befestigt oder besonders aufgestellt waren, waren sie aber jedenfalls augenscheinlich auch dazu bestimmt, von Menschen, nämlich den Dekorateuren, betreten zu werden, also umschlossene Räume im Sinne der Vorschrift (vgl. BGHSt 1, 158, 163 [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51]; Urteil des Senats vom 19. Mai 1962 - 4 StR 138/61).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen haben aber für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH in Blutalkohol 1965/66 S. 530; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 5 StR 462/67 - bei Dallinger MDR 1968, 200; BGH, Urteile vom 10. Januar 1969 - 4 StR 509/68 -, vom 8. Oktober 1969 - 4 StR 355/69 -, vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 11. Mai 1982 - 1 StR 818/81 -).
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